Gebühren - Leistungen - Honorar

Auch wir können unseren Mandanten unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auch ein individuelles Angebot.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 15 Euro Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Um die Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können und Ihr Risiko zu minimieren ist ein Berechtigungsschein erforderlich.
Dieser ist am Amtsgericht Wittenberg (Tel. 03491-436-0) erhältlich. Bitte bringen Sie diesen Berechtigungsschein bereits zu dem Besprechungstermin mit.

Einfache Beratungen nach Anfrage zu Pauschalen!

Forderungseinzug für Dauerkunden zu Pauschalpreisen ab 40 € netto zzgl. Gerichtskosten und Auslagen.

Erstberatung ab 30 €, lt. Gesetz max. 190 € zzgl. Mehrwertsteuer

Stundensatz für Private ab ca. 100 € je Stunde zzgl. Mehrwertsteuer (Verhandlungsbasis)

Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. aufgrund einer Vereinbarung immer in der für Sie günstigsten Variante ab.

In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht erlaubt ist.

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lesen Sie die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unter www.brak.de bzw. entsprechend der Links

Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG (ab 1.7.04)

Fachanwaltsordnung, FAO 2003

Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA 2003

RECHTSANWALTSKANZLEI STEFFEN LEHMANN | SteffenLmann@gmx.de